Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 33, 20. November 2016, Seite 1396

Waldverkäufe als Grundstücksveräußerung

Potenzial zur Steueroptimierung

Patrick Leyrer

Veräußerungen von Forstflächen stellen steuerlich, aufgrund der Mitveräußerung einiger selbständig bewertbarer Wirtschaftsgüter, eine große Herausforderung dar. Es wird nicht nur der nackte Grund und Boden, sondern auch das stehende Holz – unabhängig von der Hiebreife – verkauft. Auch andere selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, wie zB das Jagdrecht, können mitveräußert werden. Durch die 2012 neu eingeführte Immobilienbesteuerung wurde die Komplexität der Besteuerung um eine Facette reicher. Wird im Zuge einer Grundstücksveräußerung auch ein Wald verkauft, stellt sich die Frage, wie der Verkauf nach dem ertragsteuerlich zu beurteilen ist. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ertragsteuerliche Beurteilung von Waldverkäufen und die Behandlung des nackten Grund und Bodens.

1. Definition des Waldes

Zunächst ist zu klären, ob der Baumbewuchs einen Wald iSd § 1a Forstgesetz (ForstG) darstellt. Dieser liegt dann vor, wenn die Grundfläche mindestens 1.000 Quadratmeter beträgt und der Wald im Durchschnitt eine Breite von 10 Meter aufweist. Zusätzlich ist Voraussetzung, dass ein forstlicher Bewuchs vorhanden sein muss. Als forstlicher Bewuchs gelten nach dem Anhang zum ForstG zB fo...

Daten werden geladen...