Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisleitfaden für das Zusammentreffen von § 1 Abs 2a und Abs 3 GrEStG
Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Personengesellschaft
Dieser Beitrag widmet sich aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht dem für die Real-Estate-M&A-Praxis relevanten Fall, dass Geschäftsanteile an einer grundstückbesitzenden Personengesellschaft übertragen werden.
1. Ausgangspunkt
Im Bereich der Immobilientransaktionen werden grundsätzlich zwei Spielarten unterschieden: einerseits der direkte Erwerb von Liegenschaften (asset deal) und andererseits der „indirekte“ Erwerb durch Übertragung von Geschäftsanteilen (share deal) an grundstücksbesitzenden Gesellschaften. In der Kategorie der share deals ist aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht wiederum zwischen der Übertragung von Geschäftsanteilen an Personengesellschaften und an Kapitalgesellschaften zu differenzieren.
Während Übertragungen von inländischen Grundstücken im Rahmen von asset deals den Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG (Kaufvertrag) verwirklichen, können bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen von Personengesellschaften sowohl § 1 Abs 2a als auch Abs 3 GrEStG und bei Kapitalgesellschaften „lediglich“ § 1 Abs 3 GrEStG erfüllt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass sich im Vermögen der Personengesellschaft bzw Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück befindet.
In der Transaktionsberatung wird aus ste...