SWK-Spezial: 10 Jahre ImmoESt
1. Aufl. 2022
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S. 7110 Jahre Immobilienertragsteuer – 8 Jahre verfahrensrechtliche Fragen
Lösungsansätze bei falscher Berechnung
Alexandra Bernhart / Martin Vock
Auf einen Blick
Die verfahrensrechtlichen Fragen iZm der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) betreffen die pathologischen Fälle der Erhebung der ImmoESt: Für Fälle der zu niedrigen oder zu hohen Berechnung der ImmoESt durch den Parteienvertreter wurden seit deren Einführung unterschiedliche verfahrensrechtliche Lösungsansätze diskutiert. Nach und nach wurden die aufgeworfenen Fragen durch den VwGH gelöst, zuletzt erst im Mai 2021.
1. Allgemeines
Die ImmoESt ist gemäß § 30c EStG aufgrund der Angaben der Partei durch die Parteienvertreter selbst zu berechnen und zu entrichten. Mit der Entrichtung tritt grundsätzlich Abgeltungswirkung ein. Auf Antrag sind die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung zu veranlagen (Veranlagungsoption gemäß § 30 Abs 3 EStG).
Wird keine ImmoESt entrichtet, hat der Steuerpflichtige eine besondere Vorauszahlung zu entrichten, diese entfaltet aber keine Abgeltungswirkung. Der Steuerpflichtige ist in der Folge zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
2. Festsetzung gemäß § 201 BAO
2.1. Erster VwGH-Fall
Die wesentliche verfahrensrechtliche Fragestellung iZm de...