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SWK 29, 15. Oktober 2019, Seite 1281

Höhe des Entgelts bei Vermietung an Gesellschafter

Verhindert ein marktunüblich niedriges Entgelt den Vorsteuerabzug?

Christian Prodinger

Vermietet die Gesellschaft eine Immobilie an ihren Gesellschafter, so wird ein Mietverhältnis abgeschlossen, sodass synallagmatisch die Vermietung gegen Zahlung eines Entgeltes erfolgt. Fraglich ist, ob das Entgelt eine bestimmte Höhe erreichen muss, um von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgehen zu können. Neue Judikatur des VwGH ist dabei zu würdigen.

1. Rechtsgrundlagen

Vermietet eine GmbH eine Wohnimmobilie an deren Gesellschafter, so ist aus umsatzsteuerlicher Sicht fraglich, ob eine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG vorliegt.

Aus unionsrechtlicher Sicht bedeutet dies ein Abstellen auf die Frage, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd MwStSyst-RL vorliegt. Nur eine Einstufung einer Tätigkeit als wirtschaftlich bzw unternehmerisch führt zu den entsprechenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen, nämlich der Umsatzsteuerpflicht von Entgelten und der grundsätzlichen Vorsteuerabzugsberechtigung.

Eine – jedenfalls vordergründig – zweite Frage ist es, ob die Höhe des vereinbarten Entgelts für die Frage ausschlaggebend ist, ob ein Umsatz als „Umsatz gegen Entgelt“ iSd MwStSyst-RL eingestuft wird.

Schließlich könnte sich als Konsequenz ergeben, dass immer dann, wenn ein Umsatz als „Umsatz gegen...

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