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SWK 31, 1. November 2019, Seite 1380

Umsatzsteuer: Entgelt

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es für die Qualifikation eines Umsatzes als entgeltlicher Umsatz grundsätzlich unerheblich, dass das Entgelt unter dem Marktpreis liegt. Die Entgeltlichkeit setzt nämlich lediglich das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und der Gegenleistung voraus, die der Steuerpflichtige tatsächlich erhalten hat. – (§ 4 Abs 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2017/15/0062; siehe Prodinger, SWK 29/2019, 1281)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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