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SWK 29, 15. Oktober 2019, Seite 1274

Anpassung der Bewertung von Sachspenden erforderlich?

Anhebung der Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 1. 1. 2020

Bernhard Häusler

Sachspenden aus dem Betriebsvermögen sind wie Geldspenden bis zu 10 % des Jahresgewinns steuerlich abzugsfähig. Als Betriebsausgabe abzugsfähig ist der gemeine Wert der gespendeten Sache im Zeitpunkt der Spende. Ist dieser höher als der Buchwert, kommt es zu keiner Realisierung stiller Reserven. Spätestens aufgrund der Anhebung der Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter mit dem Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) sollte diese Regelung aber überdacht werden, weil sonst ungewollte Steuervorteile generiert werden könnten.

1. Anhebung der GWG-Grenze

Der Nationalrat hat am das StRefG 2020 beschlossen, mit dem ua mit Wirkung ab die Anschaffungskostengrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 400 Euro auf 800 Euro verdoppelt wird. Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen begrüßenswerten Schritt, weil die letzte Anhebung dieser Grenze schon Jahre her ist, dadurch der Anlagenspiegel schlanker bleibt und insb bei kleineren Unternehmen eine Verwaltungsvereinfachung eintritt. Über die Gesamtnutzungsdauer hebt sich die steuerliche Auswirkung ohnehin auf, weil anstatt gleichmäßiger Abschreibung über mehrere Jahre im ersten Jahr voll abgeschrieben wird, anschli...

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