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Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung
Darstellung anhand ausgewählter Fallgruppen
Ein bislang in Judikatur und Literatur wenig beachteter Diskriminierungstatbestand ist jener der Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung (§ 7b Abs 1 Z 6 BEinstG). Aus diesem Grund soll im vorliegenden Beitrag dieser Tatbestand anhand spezifischer Fallgruppen einer näheren Untersuchung unterzogen werden.
1. Der Tatbestand der Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund einer Behinderung
Dieser Diskriminierungstatbestand stellt eine Art „Auffangtatbestand“ dar, weshalb der der Anwendungsbereich sehr weit gefasst ist, sodass grundsätzlich Diskriminierungen aller Art wie Versetzungen, Dienstgeberweisungen, aber auch die Schwere der Arbeitsleistungen unter diesen Tatbestand subsumiert werden können.
Gesetzlich normiert ist der Tatbestand in § 7b Abs 1 Z 6 BEinstG, der jedoch gleichlautend mit jenem in § 3 Z 6 und § 17 Abs 1 Z 6 GlBG ist.
2. Besondere Fürsorgepflicht und Förderungspflicht des Dienstgebers
2.1. Allgemeines
Ausgangspunkt der Überlegungen, ob eine Diskriminierung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen vorliegt, ist zunächst, ob eine unmittelbare oder eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Behinderung im Anlassfall verwirklicht ist. Im letzteren Fall, dessen Verwirk...