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SWK 1-2, 5. Jänner 2023, Seite 52

Steuerpflicht bei Veräußerung von Grundstücken, deren Vermietung Liebhaberei darstellt

Entscheidung: Ra 2022/15/0009 bis 0011 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 30 EStG; § 7 Abs 3 KStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH vermietete Liegenschaften an ein Bundesland, wobei diese Betätigung vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft wurde. In den Jahren 2012 und 2013 wurden einige dieser Liegenschaften verkauft. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass diese Verkäufe der Besteuerung nach § 30 EStG zu unterziehen seien und setzte entsprechend Körperschaftsteuer fest.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, dass, wenn die Vermietungstätigkeit unter Einbezug eines allfälligen Veräußerungsgewinns Liebhaberei darstelle, insgesamt keine Einkünfte vorlägen.

Rechtliche Beurteilung: Das BFG vertritt die Auffassung, dass bei der Liebhabereibeurteilung (einer Vermietung) auf Ebene der Kapitalgesellschaft auch ein allfälliger Veräußerungsgewinn der Einkunftsquelle zu berücksichtigen sei; stelle die Vermietungstätigkeit unter Einbezug eines allfälligen Veräußerungsgewinns Liebhaberei dar, sei die Veräußerung der Grundstücke ebenfalls als Teil der Liebhaberei zu qualifizieren und damit steuerneutral.

Dazu ist zunächst auf die – bereits zur Rechtslage vor de...

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