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Neuerungen in der Lohnverrechnung 2023
Update aus Lohnsteuer und Sozialversicherung
Das Jahr 2022 war von vielen Änderungen geprägt, die teils rückwirkend in Kraft getreten sind, sich aber auch auf die Lohnverrechnung 2023 auswirken. Die im Laufe des Jahres 2022 beschlossenen Änderungen betreffen sowohl das Steuerrecht (insbesondere die Ökosoziale Steuerreform, diverse Maßnahmen zur Abfederung der Teuerungen, das Abgabenänderungsgesetz 2022 sowie die Abschaffung der kalten Progression durch das Teuerungs-Entlastungspaket II) als auch das Sozialversicherungsrecht (zB Senkung des UV-Beitrags, beitragsfreie Teuerungsprämie, Verlängerung der Übergangsfrist bei Telearbeit im Ausland, Berechnung der Urlaubsersatzleistung bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt). Zu den Werten für 2023 siehe die achtseitige SV-Beilage in diesem Heft.
1. Lohnsteuer
1.1. Steuerbefreiungen
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs 1 Z 16c EStG; § 49 Abs 3 Z 28 ASVG), die Sportvereine (Sportverbände) an Sportler oder Schieds-/Wettkampfrichter oder Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) leisten, werden ab 2023 von 60 Euro auf 120 Euro täglich und von 540 Euro auf 720 Euro monatlich erhöht. Der begünstigte Rechtsträger hat für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale ...