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SWK 3, 20. Jänner 2023, Seite 58

Die steuerlichen Neuerungen 2023

Abschaffung der kalten Progression – Senkung der dritten Stufe des Einkommensteuertarifs – Investitionsfreibetrag – Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze – Erhöhung der Umsatzgrenze für die einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung – kein Abzugsverbot für Leistungen im Rahmen von Sozialplänen – Kryptowährungsverordnung – Senkung des Körperschaftsteuersatzes – Dreiecksgeschäfte – Umsatzsteuerzinsen – Senkung von Lohnnebenkosten

Birgit Reiner und Jürgen Reiner

Auch im Jahr 2023 kommen etliche steuerliche Neuerungen auf uns zu. Dieser Beitrag zum Jahreswechsel stellt diese überblicksmäßig dar.

Überblick

Zum Teil basieren die steuerlichen Neuerungen 2023 bereits auf dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG 2022, BGBl I 2022/10). Soweit diese im Laufe des Jahres 2022 wiederum (teilweise rückwirkend) geändert oder ergänzt wurden, werden wir gesondert in diesem Beitrag darauf hinweisen.

Ab Mitte Juni 2022 ging es mit den steuerlichen Änderungen 2023 dann Schlag auf Schlag: Um den Teuerungen in Österreich entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bereits Mitte Juni 2022 (Ministerratsvortrag vom , Initiativanträge vom , 2662/A und 2663/A) drei Entlastungspakete (Teuerungs-Entlastungspaket Teil I, BGBl I 2022/93, Teil II, BGBl I 2022/163, Teil III, BGBl I 2022/174) geschnürt. Ziele waren einerseits die kurzfristige Entlastung für die Bevölkerung (zB Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 550 Euro pro Kind bereits ab der Veranlagung 2022, rückwirkende Erhöhung des Familienbonus Plus mit mit Aufrollungsverpflichtung), und andererseits die Schaffung nachhaltiger und struktureller Änderungen (zB Abschaffung der kalten Progression, Senkung der Lo...

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