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Konkretisierungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings durch die LSDB-Richtlinien 2015 des Sozialministeriums (Teil I)
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat aus Anlass der seit in Kraft stehenden gesetzlichen Änderungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings (siehe ausführlich Prinz, Neuerungen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings, PV-Info 1/2015, Seite 8 ff) zu den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines neu mitgeteilten Erlasses (Stand: Mai 2015) Stellung genommen. Diese sogenannten LSDB-Richtlinien 2015 (GZ BMASK-462.203/0006-VII/B/9/2015) sind rechtlich nicht bindend, stellen jedoch in Hinblick auf die dadurch bezweckte einheitliche bundesweite Vollziehung durch die zuständigen Behörden einen wichtigen Auslegungsbehelf für die Praxis dar.
Vorbemerkung
Das AVRAG als gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in Österreich sowie die dazu ergangenen LSDB-Richtlinien 2015 (LSDB-RL 2015) enthalten sowohl Regelungen für rein innerstaatliche Sachverhalte als auch Regelungen im Zusammenhang mit Entsendungen und Arbeitskräfteüberlassungen durch ausländische Arbeitgeber nach Österreich. Der folgende Teil I des Beitrags konzentriert sich auf jene Aussagen in den LSDB-RL 2015, welche die in Österreich versicherten Arbeitnehmer (und seit auch die nicht in Österreich versicherten