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Elektronischer Impfpass
Durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/22, wurde für Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Primär-versorgungseinheiten die Übernahme der Kosten für die Implementierung der Software für den Elektronischen Impfpass durch die ÖGK festgelegt, wobei der Erstattungsbetrag mit maximal 1.300 Euro begrenzt ist. Die Kosten sind der ÖGK aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.