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ASoK 2, Februar 2021, Seite 76

Elektronischer Impfpass

Julia Dujmovits

Durch das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/22, wurde für Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Primär-versorgungseinheiten die Übernahme der Kosten für die Implementierung der Software für den Elektronischen Impfpass durch die ÖGK festgelegt, wobei der Erstattungsbetrag mit maximal 1.300 Euro begrenzt ist. Die Kosten sind der ÖGK aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Autorinnen und Autoren:
Julia Dujmovits
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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