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Abgangsentschädigungen
Sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Einordnung
Der vorliegende Beitrag behandelt die Regelung von Abgangsentschädi-gungen im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, widmet sich daran anschließend in einem Exkurs kurz Sozialplanzahlungen und illustriert die Rechtslage abschließend anhand von Beispielen.
1. Sozialversicherungsrecht
Der Begriff „Abgangsentschädigungen“ findet sich im Bereich des lohnbezogenen Rechts nur an einer Stelle, nämlich bei den Beitragsbefreiungen in § 49 Abs 3 Z 7 ASVG. Dort wird geregelt, dass unter anderem die folgenden Bezüge nicht als (beitragspflichtiges) Entgelt anzusehen sind: „Vergütungen, die aus Anlaß der Beendigung des Dienst(Lehr)verhältnisses gewährt werden, wie zum Beispiel Abfertigungen, Abgangsentschädigungen, Übergangsgelder“. Eine gesetzliche Definition von „Abgangsentschädigungen“ ist dort nicht festgelegt.
In der Judikatur hat der VwGH als Höchstgericht allerdings schon in zahlreichen Fällen zur Abgangsentschädigung Stellung genommen. Folgende entscheidende Rechtssätze haben sich dabei herausgebildet:
„Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die als ‚freiwillige Abfertigung‘ bezeichnete Leistung als Vergütung iSd § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG zu beurteilen ist. Wesentlich für die Beitragsfreiheit derartiger Vergütungen ist, dass sie au...