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ASoK 5, Mai 2022, Seite 178

Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Sozialplanabfertigungen verfassungswidrig

VfGH hebt § 20 Abs 1 Z 8 EStG mit Ablauf des 31. 12. 2022 auf

Katharina Daxkobler

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 228/2021, entschieden, dass die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Sozialplanabfertigungen verfassungswidrig ist, weil sich diese nach ihrer Funktion und Zwecksetzung grundlegend von freiwilligen individual vereinbarten Abfertigungen unterscheiden. Die Einschränkung ist jedoch weiterhin beachtlich, weil die Aufhebung der zugrunde liegenden Regelung – vorbehaltlich eines früheren Tätigwerdens des Gesetzgebers – erst mit Ablauf des in Kraft tritt. Im folgenden Beitrag wird die erwähnte VfGH-Entscheidung dargestellt und daran anknüpfend werden weiterführende Überlegungen angestellt.

1. Überblick über die bisherige Rechtsentwicklung von § 20 Abs 1 Z 8 EStG

Neben dem Abzugsverbot für sogenannte Managerbezüge, soweit sie 500.000 Euro übersteigen (§ 20 Abs 1 Z 7 EStG), wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014), BGBl I 2014/13, auch ein besonderes Abzugsverbot für „Entgelte, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 6 darstellen, soweit sie bei diesem nicht mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern sind“ (§ 20 Abs 1 Z 8 EStG), eingeführt. Dieses betrifft „sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und A...

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