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Fremdgeschäftsführer müssen keine Arbeitnehmer iSd Steuerrechts sein – in diesem Fall (derzeit) keine Lohnnebenkostenpflicht
Der VwGH hatte sich kürzlich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Fremdgeschäftsführer der DB- und DZ-Pflicht unterliegt. In seinem Erkenntnis vom , 2013/15/0202, setzt er seine Judikaturlinie fort, bei der Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs 2 EStG vorliegt, vorrangig auf die schuldrechtliche (persönliche) Weisungsbindung abzustellen.
Sachverhalt
Eine selbständige Steuerberaterin war als Fremdgeschäftsführerin für eine GmbH tätig und für die Bereiche Rechnungswesen, Finanzierung und Controlling verantwortlich. Diese Tätigkeit übte sie eigenverantwortlich, ohne Eingliederung in die Organisation der GmbH im Rahmen ihrer Berufsbefugnis aus. Es war der Geschäftsführerin freigestellt, ihre S. 23 Tätigkeit in ihrem eigenen Büro oder an einem anderen Ort auszuführen, ebenso bestand keine arbeitsbezogene Weisungsbefugnis seitens der GmbH. Dies wurde nicht nur im Werkvertrag derart vereinbart, sondern auch durch die Beteiligungsstruktur und die innere Organisation der GmbH entsprechend gelebt.
Ansicht des UFS
Der UFS folgte in seiner Argumentation der Prüfungs- und Verwaltungspraxis und schloss von der Weisungsgebundenheit gegenüber der Generalversammlung auf eine schuldrechtliche Weisu...