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Arbeitsrechtliches im Jugendausbildungsgesetz
Das Jugendausbildungsgesetz, BGBl I 2016/62, ausgegeben am , entfaltet unter anderem auch Auswirkungen auf Lehrverhältnisse oder sonstige Arbeitsverhältnisse Jugendlicher. Diese werden hier kurz dargestellt.
Grundsätzliches
Mit dem Ausbildungspflichtgesetz (APflG) wird das Ziel verfolgt, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen. Um zu gewährleisten, dass Bildungs- und Ausbildungsangebote tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird die Verpflichtung zur Fortsetzung der Ausbildung über den Pflichtschulabschluss hinaus verbindlich festgelegt.
Das Gesetz statuiert aber nicht nur eine Ausbildungspflicht, sondern enthält auch Bestimmungen, mit denen die Entwicklung forcierter Präventionsstrategien in Form individuell abgestimmter Unterstützungsstrukturen beim Übergang zwischen der Pflichtschule und weiterführenden Bildungs- und Ausbildungssystemen und die Vermeidung von Bildungs- und Ausbildungsabbrüchen gewährleistet werden sollen (zB Jungendcoaching, Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching). Das Gesetz tritt mit in Kraft.
Ausbildungspflicht
Die Ausbildungspflicht gilt für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die al...