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Ausbildungspflicht und Ausbildungsgarantie
Maßnahmen und Unterstützungsangebote
Hinter den (plakativen) Begriffen „Ausbildungspflicht“ und „Ausbildungsgarantie“ verbergen sich zwar unterschiedliche Inhalte, der Adressatenkreis ist aber teilweise identisch. Eine Beleuchtung der gesetzlichen Grundlagen sowie der Zielgruppen, Maßnahmen und Rahmenbedingungen erscheint daher sinnvoll.
1. Ausbildung im Lehrverhältnis
1.1. Grundsätzliches
Ein Lehrling hat einen gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung, welcher das Recht auf Ausbildung einschließt. Im Rahmen eines Lehrverhältnisses besteht daher eine Art von Ausbildungsgarantie, die mit einer (aktiven) Ausbildungspflicht des Lehrberechtigten korrespondiert.
Welche Kenntnisse und Fähigkeiten der Lehrberechtigte während der Ausbildungszeit zu vermitteln hat, ist vor allem nach dem Inhalt des in den jeweiligen Ausbildungsvorschriften enthaltenen Berufsbildes im Sinne des § 8 Abs 2 BAG zu beurteilen. Die Verwendung eines Lehrlings zu berufsfremden Tätigkeiten ist nach § 9 Abs 2 BAG verboten. Ob die jeweils zu beurteilende Tätigkeit noch mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar ist oder zu den berufsfremden Tätigkeiten zählt, ist demzufolge anhand des Berufsbildes zu entscheiden.
1.2. Konsequenzen
Wird die Ausbildungspflicht durch den Lehrberechtigten gröbl...