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SWI 4, April 2015, Seite 194

Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen für FG Kassel unwirksam

Die Verordnung zur Umsetzung von zwischenstaatlichen Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist unwirksam, da sie inhaltlich in Widerspruch zum Wortlaut des Abkommens steht.

Art 15 Abs 1 DBA Deutschland – Schweiz ist im Wortlaut eindeutig und weist das Besteuerungsrecht für Abfindungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses dem Ansässigkeitsstaat zu.

Sachverhalt: Der in Deutschland ansässige Steuerpflichtige unterhielt ein Arbeitsverhältnis zu einem deutschen Arbeitgeber, das einvernehmlich aus dringenden betrieblichen Gründen unter Fortzahlung der Bezüge für einen bestimmten Zeitraum sowie Zahlung von Boni für die Jahre 2009 und 2010 beendet wurde. Laut Arbeitsvertrag sollte zusätzlich dazu eine Abfindung in Form eines Einmalbetrags, die als Entschädigung für den Verlust des Anstellungsverhältnisses und zum Ausgleich bereits entstandener und der damit in Zukunft verbundenen beruflichen und finanziellen Nachteile gezahlt wurde, durch den Arbeitgeber erfolgen. Strittig war im gegenständlichen Verfahren die steuerliche Erfassung der Abfindungszahlung des ehemaligen Arbeitgebers im Streitjahr 2010.

Die Abfindung wurde im Jahr 2010 unt...

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