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ASoK 6, Juni 2020, Seite 214

Coronabedingte Änderungen in der Arbeitslosenversicherung

Anspruch auf Leistungen – Pflichtversicherung von Selbständigen – Notstandshilfe – Altersteilzeit

Andreas Gerhartl

Das 6. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/26) enthält in seinem Art 1 Änderungen des Arbeitslosenversicherungsrechts, die die Auswirkungen der Corona-Krise auf diesen Bereich regeln. Da die Änderungen für die Praxis durchaus bedeutsam sind, werden sie hier unter Einbeziehung der dazu ergangenen Durchführungsweisungen dargestellt.

1. Anspruch auf Leistungen

1.1. Absonderung

Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht nur, wenn der Betroffene eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf (sogenannte „Verfügbarkeit“). Diese Voraussetzung liegt aufgrund der nunmehr durchgeführten Änderung auch während einer Absonderung gem § 7 oder § 17 EpidemieG (Absonderung Kranker oder Überwachung bestimmter Personen) vor. Während der Unterbringung des Arbeitslosen in einer Heil- oder Pflegeanstalt ruht der Leistungsanspruch. Durch die Novelle wurde der Zusatz eingefügt, dass dies nicht gilt, wenn diese Unterbringung nach den Bestimmungen des EpidemieG erfolgt.

Durch die Neuregelungen in § 7 und 16 AlVG soll klargestellt werden, dass Personen, die sich in einer angeordneten Absonderung (Quarantäne) nach dem EpidemieG befinden, für die Dauer der Maßnahme als verfügbar gelten. Gemäß § 7 Abs 1a Ep...

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