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EuGH: Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bei Versagung einer Gruppenbesteuerung, wenn die Mutter- oder Zwischengesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist
In seinem Urteil vom , verb. Rs. C-39/13, C-40/13 und C-41/13, SCA Group Holding BV u. a., hatte sich der EuGH mit zwei Fragen betreffend die Bildung einer steuerlichen Unternehmensgruppe bei Vorliegen eines Auslandsbezugs zu beschäftigen. In einem Fall hat eine in einem Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft Beteiligungen an ebenfalls in diesem Mitgliedstaat ansässigen Enkelgesellschaften über in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Zwischengesellschaften gehalten. Im anderen Fall wurden in einem Mitgliedstaat ansässige Schwestergesellschaften über eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft gehalten. Dem Urteil des EuGH lagen folgende Ausgangssachverhalte zugrunde:
SCA Group Holding BV (im Folgenden kurz: SCA) und MSA International Holding BV (im Folgenden kurz: MSA) sind Gesellschaften mit Sitz in den Niederlanden. Ihnen gehören Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, entweder unmittelbar oder mittelbar über andere Gesellschaften gleichfalls mit Sitz in diesem Mitgliedstaat. Den Letztgenannten gehören ihrerseits Gesellschaften mit Sitz in den Niederlanden. SCA und MSA sowie ihre jeweiligen Tochtergesellschaften mit Sitz in den Niederlanden beantragten di...