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Erste Gedanken zum Entwurf eines deutschen „Steueroasen-Abwehrgesetzes“
First Considerations with Regard to the German Draft Bill of a “Tax Haven Defense Act”
The purpose of the draft bill of the German Federal Ministry of Finance is to implement the conclusions of the Council of the European Union on Annex I of the EU list of non-cooperative countries and territories for tax purposes (so-called “black list”) as well as the measures negotiated and approved by the Council and the Code of Conduct Group (Business Taxation) into German law.
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Kern des Referentenentwurfs vom ist die Schaffung eines „Gesetz[es] zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb“ (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG). Dieses beinhaltet insbesondere steuerliche Abwehrmaßnahmen wie
eine allgemeine Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben und Werbungskosten (§ 8 StAbwG-E),
eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung (§ 9 StAbwG-E),
erweiterte Quellensteuermaßnahmen (§ 10 StAbwG-E),
die Aussetzung von Dividenden-/Veräußerungsgewinnprivilegien (§ 11 StAbwG-E) und
gesteigerte Mitwirkungspflichten (§ 12 StAbwG-E),
welche im Verhältnis zu Steuerhoheitsgebieten Anwendung finden sollen, die auf der sogenannten „schwarzen Liste der EU“ geführt werden.
Die schwarze Liste der EU wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und umfasst derzeit...