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Einfuhr-Versandhandel ab 1. 1. 2021 aus zollrechtlicher und einfuhrumsatzsteuerlicher Sicht
The New VAT E-Commerce Rules from the Perspective of Customs and Import VAT
The new system of the import one-stop shop (IOSS) does not replace but complements the existing provisions for VAT on importation. Notwithstanding the fact that IOSS will simplify the importation of goods with a value below 150 euros, it may lead to possible distortions between customs and VAT due to the definitions of the value limits laid down in Council Regulation (EC) No 1186/2009 and Art 25b of the Austrian VAT Act.
I. Einleitung
Die RL (EU) 2017/2455 und die DVO (EU) 2019/2026 schufen neue Regelungen für den Einfuhr-Versandhandel, die mit dem AbgÄG 2020 und der Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung (Sorgfaltspflichten-UStV) umgesetzt wurden und ganz überwiegend erst ab dem anzuwenden sind. Mit dem Wartungserlass 2019 wurden die Neuerungen bereits in die UStR übernommen.
Anlässlich der COVID-19-Krise hat die EU-Kommission am vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der Regelungen vom auf den zu verschieben.
Resultat der Neuerungen ist eine Flut an neuen Normen auf nationaler Ebene, parallel sind zahlreiche Vorschriften der MwSt-DVO unmittelbar anwendbar. Systematisch betrachtet werden beim Einfuhr-Versandhandel zwei Umsätze verwirklicht:
die Lieferung von Drittlandsgegenständen unter 150