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BFGjournal 7-8, August 2024, Seite 264

Highlights aus zehn Jahren Kammer „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“

Wissenstransfer und richterlicher Diskurs im indirekten Steuerrecht

Walter Summersberger

Als Fachkammer für die indirekte Besteuerung beschäftigt sich die Kammer „Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ (Kammer „ZAW“) nicht nur mit der Zollabgabe, sondern auch mit anderen Verbrauchsteuern. Sie ist zuständig für die EUSt, Bier-, Mineralöl-, Schaumwein-, Alkohol- und Tabaksteuer sowie den Altlastenbeitrag. Jüngst wurde die Zuständigkeit um die CO2-Besteuerung (Emissionszertifikatehandel und „Carbon Border Adjustment Mechanism“ – CBAM) erweitert.

Wissensmanagement und Wissenstransfer

Schon mit Schaffung des UFS im Jahr 2003 stellte sich die Frage, wie die Qualität der Rechtsprechung gesichert werden kann, wenn Richterinnen und Richter mit besonderen fachlichen Schwerpunkten nicht am selben Ort arbeiten und deswegen das fachliche Gespräch, der Austausch untereinander, schwierig ist. Diese Frage stellte sich im Besonderen auch deswegen, weil die zuvor zwingende Senatszuständigkeit in Zollsachen (mit drei Beamten) an den Finanzlandesdirektionen abgeschafft, und im UFS auf Einzelrichterzuständigkeit abgestellt wurde: Die Kommunikation untereinander sollte aber auch im UFS nicht nur regionenübergreifend, sondern auch an der jeweiligen Außenstelle selbst erhalten bleiben. Es bildeten ...

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