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Kann der Aufsichtsrat das Vorlagerecht des Vorstands seiner Zustimmung unterstellen?
Sixtus-Ferdinand Kraus beschäftigt sich in seinem Beitrag in GesRZ 2020, 118, mit der Frage, ob es zulässig ist, dass der Aufsichtsrat die Entscheidung des Vorstands, die Hauptversammlung um ihre Zustimmung zu ersuchen, von seiner Zustimmung abhängig macht.
Im ersten Teil des Beitrags gibt der Autor einen Überblick über die einschlägigen aktienrechtlichen Regelungen. Der hier zentrale § 95 Abs 5 AktG ermächtige den Aufsichtsrat, zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestkatalog von zustimmungspflichtigen Geschäften, weitere Zustimmungserfordernisse festzulegen. Die Einführung von solchen Zustimmungsvorbehalten durch den Aufsichtsrat sei aber nicht schrankenlos zulässig. Zustimmungsvorbehalte stünden nämlich im Spannungsverhältnis zwischen der Übertragung der eigenverantwortlichen Leitung der AG an den Vorstand und dem korrespondierenden Geschäftsführungsverbot für den Aufsichtsrat sowie der Zuweisung der Überwachung der Geschäftsführung als primäre Aufgabe an den Aufsichtsrat. Aufgrund dieser klaren organisatorischen Trennung können Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats somit nur als ein Instrument gesehen werden, das der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe diene, das aber nicht dazu eingesetzt werde...