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SWI-Jahrestagung: Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
SWI Conference: Cross-Border Executives and Third-State Secondment in the Tax Treaty with Liechtenstein
On November 12th, 2015, the tenth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.
I. Sachverhalt
Eine in Liechtenstein ansässige Person ist bei einer österreichischen AG (Ö AG) als Geschäftsführer tätig. Die Person übt die Tätigkeit als Grenzgänger aus. Allerdings wird diese Person von der Ö AG auch zu Dienstreisen in Drittstaaten entsendet. Die Drittstaatsentsendung erfolgt dabei im Ausmaß von 40 %, gemessen an den gesamten Arbeitstagen. An jenen Arbeitstagen, an denen keine Entsendung in Drittstaaten erfolgt, pendelt die Person zwischen Liechtenstein und Österreich. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob und inwieweit die Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 4 DBA Liechtenstein für diese Person zur Anwendung gelangt.
II. Diskussion
Heinz Jirousek: Die in diesem Fall angestellte Ausgangsüberlegung ist jene, dass die an sich sinnvolle, in Deutschland zur Anwendung kommende Regelung – Jahresbetrachtung und eine Toleranzgrenze von 45 Tagen – im Verhältnis zwischen Liechtenst...