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SWI 7, Juli 2016, Seite 345

Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppen-mitgliedern

Das BMF-010203/0178-VI/6/2016, auf das VwGH-Erkenntnis vom , 2015/15/0001 (im Anschluss an , Finanzamt Linz), reagiert und seine bisherige Rechtsansicht zur Geltend-machung einer Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern wird geändert. In dieser BMF-Information wird diese geänderte Rechtsansicht dargestellt.

Diese Information geht insofern den bisherigen Ausführungen in Rz 1129 KStR 2013 vor. Die darin getroffenen Aussagen werden bei der nächsten Wartung in die KStR 2013 eingearbeitet.

Für im Zeitraum vom bis zum angeschaffte ausländische Gruppenmitglieder, die in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind, ist somit eine Firmenwertabschreibung unter den Voraussetzungen des § 9 Abs 7 KStG idF vor dem AbgÄG 2014 vorzunehmen. Eine Wiederaufnahme bereits rechtskräftig veranlagter Jahre aus Gründen des EuGH-Urteils in der Rs Finanzamt Linz oder des VwGH-Erkenntnisses 2015/15/0001 hat nicht zu erfolgen, weil weder ein EuGH-Urteil noch ein VwGH-Erkenntnis einen Wiederaufnahmegrund nach § 303 BAO darstellen.

Die Bestimmung betreffend die Zuschreibung bei negativem Firmenwert hat für ausländische Gruppenmitglieder keine Bedeutung, weil der Anwendungsvorrang d...

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