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Die umsatzsteuerliche Organschaft in Österreich und Deutschland
VAT Grouping in Austria and Germany
During the last years the German Federal Fiscal Court (Bundesfinanzhof – BFH) has slowly but constantly tightened the requirements for VAT grouping. According to the BFH, the possibility to treat legally independent, but financially, economically, and organizationally associated entities as a single taxable person depends on a relationship of subordination concerning each of these three criteria. Thomas Kühbacher shows that a rather restrictive approach towards VAT groups also results from the perspective of Community Law.
I. Allgemeine Bemerkungen
Die Bildung einer Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG ermöglicht es, mehrere Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke zu einem einzigen Steuerpflichtigen zusammenzufassen. Neben einer dadurch angestrebten Verwaltungsvereinfachung wird die Organschaft immer wieder auch als steuerliches Gestaltungsinstrument zum Einsatz gebracht. Speziell der Umstand, dass Leistungsbeziehungen innerhalb des Organkreises als reine Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer unterliegen, macht das Organschaftskonzept, insbesondere für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen, interessant: Arbeitsintensive Dienstleistungen wie R...