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SWI 8, August 2013, Seite 376

UFS zur Zurechnung von Einkünften zu einem liechtensteinischen Büro eines in Österreich ansässigen Wirtschaftstreuhänders und Steuerberaters

Sabine Schmidjell-Dommes

Die wesentliche Wertschöpfungsfunktion eines Wirtschaftstreuhänders und Steuerberaters mit Stammsitz in Österreich, der Arbeiten wie die Führung der Buchhaltung oder die Erstellung der Jahresabschlüsse für österreichische Klienten in einem eigenen Büro in Liechtenstein durchführen lässt, liegt in Österreich.

Eine allfällige, durch die Verlagerung von Arbeiten für österreichische Klienten in das Büro in Liechtenstein bewirkte Gesamtgewinnsteigerung ist mit einer zusätzlichen Gewinntangente abzugelten.

Der Berufungswerber (in der Folge: Bw.) ist ein in Österreich ansässiger Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Unternehmensberater, der sein Kanzleistammhaus in Vorarlberg sowie eine Betriebsstätte in Liechtenstein betreibt. Die liechtensteinische Betriebsstätte ist aufgrund einer in Liechtenstein erteilten Gewerbebewilligung befugt, Unternehmensberatung und Buchhaltungsarbeiten anzubieten. Im Wesentlichen werden in der Betriebsstätte Buchhaltungen und Lohnverrechnung für in- und ausländische Unternehmen geführt. Im Rahmen einer im österreichischen Stammhaus durchgeführten Betriebsprüfung wurde die Gewinnaufteilung zwischen dem Stammhaus und der liechtensteinischen Betriebsstätte nich...

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