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SWI 5, Mai 2015, Seite 251

VwGH zur Frage der Zurechnung von Einkünften nach dem DBA Liechtenstein

Einkünfte aus selbständiger Arbeit können nur dann einer liechtensteinischen festen Einrichtung zugeordnet werden, wenn ein persönliches Tätigwerden in Liechtenstein erfolgt und sich die in Liechtenstein erbrachten Leistungen auch funktional der festen Einrichtung zuordnen lassen.

Sachverhalt: Im Jahr 2003 eröffnete ein Vorarlberger Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater ein Büro in Liechtenstein, von dem aus er unter Zuhilfenahme von ca zwischen zwei und sechs Mitarbeitern Unternehmensberatung und die Führung eines Buchhaltungsbüros betrieb. Im Rahmen einer im Jahr 2009 in Österreich durchgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die vom liechtensteinischen Büro übernommenen Leistungen nur Hilfsfunktionen darstellten und dass der Steuerberater hauptsächlich für -österreichische Kunden in Österreich tätig geworden sei; dh, er habe österreichische Kunden in Österreich beraten und vor österreichischen Behörden vertreten. Dadurch wurde die wesentliche Wertschöpfungskette weiterhin in Österreich gesehen, und die auf Leistungen an österreichische Klienten entfallenden Gewinnanteile der liechtensteinischen Betriebsstätte wurden ausschließlich Österreich zugerech...

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