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Verlängerung von COVID-19-bedingten Ausnahmen im ASVG und das neue SV-Ratenzahlungsmodell
Am hat der Nationalrat in einer Sondersitzung, die wegen des Bundesrats-Vetos zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 (SVÄG 2020) aufgrund eines Formalfehlers einberufen worden war, einige für die Personalverrechnung interessante Verlängerungen von COVID-19-bedingten Ausnahmen im ASVG und ein neues „Zwei-Phasen-Modell“ für Abgabenschulden gegenüber der ÖGK beschlossen (BGBl I 2020/158, ausgegeben am ). Eine ursprünglich rückwirkend geplante Verzugszinsenbefreiung für die Beiträge Mai bis Dezember 2020 wurde dagegen wieder aufgehoben.
Verlängerungsmaßnahmen
Nachstehend werden zunächst die für Praktiker wissenswertesten Verlängerungen von COVID-19-bedingten Ausnahmebestimmungen im ASVG tabellarisch dargestellt.
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Rechtsgrundlage | Gegenstand | Beschreibung |
Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice | Verlängerung der Sonderregelung bis . | |
COVID-19-Risikofreistellung | Regelung gilt bis und kann durch Verordnung bis zum festgelegt werden; mittels Verordnung BGBl II 2020/609 wurde am der Zeitraum zunächst bis verlängert. | |
pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für nebenberuflich tätige Sportler, Schiedsrichter und Trainer | SV-Beitragsfreiheit wird über den hinaus bis verlängert. | |
Schutzfrist in der Kranken... |