Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliches Sonderrecht für Dienstnehmer von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit ausländischem Dienstort und für deren Angehörige
Special Tax Provisions for Employees of Public-Law Entities Working Abroad and for Their Dependents
Special provisions regarding the tax treatment of Austrian citizens who work for an Austrian public-law entity abroad as well as the tax treatment of their spouses and their underage children have led to many open questions. Not only does the taxation of these persons’ global income appear to lack legal justification, particularly the inclusion of only the aforementioned dependents seems to lead to arbitrary results. Michael Lang analyzes and comments on the provision in question.
I. Die Fiktion des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nach § 26 Abs 3 BAO
§ 26 Abs 1 und 2 BAO definiert die insbesondere für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht maßgebenden Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts. S. 22 Die Definition des § 26 Abs 2 BAO wird – sprachlich im Wege einer Fiktion – durch § 26 Abs 3 BAO erheblich erweitert:
„In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für deren Ehegatten, sofern die Eheleute in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben, und für deren minderjährige Kinder, ...