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SWK 13-14, 15. Mai 2024, Seite 642

Leben in Neuseeland und Österreich – wer besteuert?

Ausgewählte Aspekte des DBA Neuseeland anhand eines Praxisbeispiels

Anna Binder-Gutwinski und Maria Tumpel

Dieser Artikel untersucht, wie ausgewählte Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Neuseeland (DBA Neuseeland) zu besteuern sind.

1. Vorbemerkung

Wir wollen die besondere Vorliebe des Jubilars für Neuseeland zum Anlass nehmen, um ausgewählte Aspekte des bisher im Schrifttum nur wenig beachteten DBA Neuseeland näher zu beleuchten. Dies auch vor dem Hintergrund der erst kürzlich beschlossenen Änderung des Abkommens, die nach Austausch der Ratifikationsurkunden beider Staaten in Kraft treten wird.

2.   Praxisbeispiel

Ein österreichischer Universitätsprofessor möchte in seinem Ruhestand einen Teil des Jahres in Neuseeland verbringen. In Vorbereitung darauf arbeitet er bereits während seiner aktiven Tätigkeit drei bis sechs Monate im Jahr von Neuseeland aus. Neben seiner Tätigkeit als Universitätsprofessor ist er als Fachautor und Gutachter für in Österreich ansässige Auftraggeber tätig.

Daraus ergeben sich Aktivbezüge, die von einer Körperschaft öffentlichen Rechts bezahlt werden, sowie Einkünfte bzw Unternehmensgewinne aus selbständiger Tätigkeit. Im Ruhestand werden dem Universitätsprofessor öffentlich-rechtliche Ruhegehälter zustehen.

Im Folgenden soll unter Berücksichtigung des DBA Neuseeland analys...

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