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PV-Info 8, August 2018, Seite 14

Steuerpflicht für pauschale Reisekostenersätze

Michael Seebacher

Werden pauschale Reisekostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuerpflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden ().

Sachverhalt

Landesbedienstete im Bereich der Straßen-, Autobahn- und Brückenmeistereien erhielten für Arbeitsleistungen außerhalb ihrer Dienststelle (Straßenmeisterei) eine monatliche Reisekostenpauschale, welche auf Basis einer Verordnung als lohngestaltende Vorschrift gewährt wurde. Die Bediensteten führten (Arbeits-)Aufzeichnungen in unterschiedlicher Qualität. Im Zuge einer GPLA für die Jahre 2005 bis 2007 wurde die Anerkennung als nicht steuerbare Reisekostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG mit der Begründung versagt, dass weder eine Dienstreise im Sinne des § 26 Z 4 EStG noch eine solche im Sinne einer lohngestaltenden Vorschrift vorlag, und demzufolge wurden Lohnsteuer im Haftungswege sowie Dienstgeberbeiträge nachverrechnet.

Erkenntnis des BFG

Dem gegen diese Abgabenfestsetzung eingebrachten Rechtsmittel gab das BF...

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