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Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sind keine nicht steuerbaren Tagesgelder
Entscheidung: Ra 2019/15/0163 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 3 Abs 1 Z 16b, 26 Z 4 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Der Mitbeteiligte erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und erhielt aufgrund seiner Tätigkeit als Regional-Verkaufsleiter vom Arbeitgeber eine pauschale Spesenvergütung für alle geschäftsnotwendigen Ausgaben von monatlich 750 Euro sowie eine zusätzliche pauschale Spesenvergütung für die aus der Verwendung des Privat-PKW entstehenden Kosten von monatlich 1.000 Euro. Der Arbeitgeber behielt für die Spesenvergütungen sämtliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein. Im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung begehrte der Mitbeteiligte (ua unter Vorlage eines Fahrtenbuchs) beruflich veranlasste Reisekosten als Werbungskosten (Kilometergeld und Tagesgelder).
Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer abweichend von der Steuererklärung fest und kürzte die geltend gemachten Tagesgelder. In der dagegen erhobenen Beschwerde begründete der Mitbeteiligte die geltend gemachten Tagesgelder mit der Anwendbarkeit des § 3 Abs 1 Z 16b EStG. Da sein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung nicht zwischen laufendem (steuerpflichtigen) Arbeitslohn und (steuerfreien) Tagesgeld...