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Lohndumping und Insolvenz
Zugleich ein Beitrag zur Frage des Verschuldens beim Lohn- und Sozialdumping
Der VwGH hatte sich im Erkenntnis vom , Ra 2016/11/0007, mit der Frage, zu beschäftigen, ob die Unterentlohnung eines Arbeitnehmers auch dann strafbar ist, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Zahlungsstockung das Entgelt nicht bezahlt hat. Im Anlassfall kam er zum Ergebnis, dass die Behörde die Schuld entsprechend prüfen muss. Das ist dem Grunde nach zwar zutreffend, doch sind einige Fragen offengeblieben.
1. Der Anlassfall
Dem Anlassfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer und bezahlte ihnen für einen bestimmten Zeitraum „infolge einer Zahlungsstockung“ nichts. Er bestritt auch nicht die Existenz oder Höhe der Forderung und erklärte, sie umgehend zu tilgen, sobald er wirtschaftlich dazu in der Lage wäre.
Die Bezirksverwaltungsbehörde verhängte über den Geschäftsführer (§ 9 VStG) eine Geldstrafe nach § 7i Abs 3 AVRAG in der Fassung BGBl I 2011/24. Jener machte geltend, dass durch die herangezogene Strafnorm nur die wissentliche und willentliche Benachteiligung des Arbeitnehmers strafbar wäre, nicht aber die Zahlungsunfähigkeit im Blickpunkt dieser Bestimmung stehe. Außerdem habe er an der Behebung der Zahlungsstockung gearbeitet und es sei ihm keine Möglichke...