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PV-Info 2, Februar 2023, Seite 4

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2022

Michael Seebacher

Mit , 2022-0.882.742, BMF-AV 2022/161, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund der gesetzlichen Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten, wesentlichen Änderungen in den LStR aus dem LStR-Wartungserlass 2022 dargestellt.

Steuerbefreiungen

Gruppenmerkmal iZm Steuerbefreiungen (Rz 76 LStR)

Für zahlreiche Steuerbefreiungen ist es erforderlich, dass die Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. Die Gruppen müssen zu ihrer sachlichen Rechtfertigung anhand betriebsbezogener Merkmale gebildet werden. Es darf keine willkürliche Gruppenbildung erfolgen.

Es wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen auch leitende Angestellte eine Gruppe darstellen können. Ist der Verantwortungsgrad für das Unternehmen anhand objektiver, nachvollziehbarer Kriterien (zB nach einem anerkannten Stellenbewertungssystem) präzisiert, kann auch dieser für ...

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