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BFG: Bei Rückzahlungsverfahren gemäß § 240a BAO ist die Originalunterschrift auf dem Web-Antragsformular erforderlich
Das Erfordernis der eigenhändigen Originalunterschrift auf dem Ausdruck des Web-Rückzahlungsantrags wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 für alle Rückzahlungs- und Erstattungsverfahren nach § 240a BAO explizit normiert.
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte im Jahr 2019 mit Begleitschreiben, entgegen der Bestimmung des § 240a BAO und ohne elektronische Antragsvorausmeldung, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt eingebracht, welcher mit der eigenhändigen und urschriftlichen Unterschrift des Antragstellers samt Datums- und Ortsangabe versehen war. Der Antragsteller verwendete dazu das ab nicht mehr gültige Antragsformular ZS-RD1. Der Antrag wurde in der Folge durch das Finanzamt retourniert und der Beschwerdeführer inkl detaillierter Informationen auf das neue Rückerstattungsverfahren gemäß § 240 BAO verwiesen. In der Folge brachte der Beschwerdeführer den Rückzahlungsantrag nach der neuen Rechtslage ein, unterschrieb das Begleitschreiben mit eigenhändiger Unterschrift, übermittelte das Web-Antragsformular allerdings als Scan per E-Mail an seine steuerliche Vertretung. Die steuerliche Vertretung sendete in der Folge den Ausdruck des eingescannten Originalantrags – also eine Kopie – an das Finanzamt. Die Ans...