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COVID-19-Beihilfen und Steueroasen
Die EU-Kommission hat ihren Mitgliedstaaten am empfohlen, staatliche Beihilfen iZm COVID-19 an die Bedingung zu knüpfen, dass keine Verbindungen zu nicht-kooperativen Rechtsordnungen bestehen. Vor diesem Hintergrund machen etwa Belgien, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Polen und Schweden die Gewährung staatlicher Beihilfen davon abhängig, dass keine Verbindungen zu Ländern bestehen, die häufig als Steueroasen bezeichnet werden. Kemmeren (EC Tax Review 2021, 2 ff) untersucht, ob diese Bedingung an den Grundfreiheiten geprüft werden kann und diese Frage vor den EuGH gebracht werden sollte. Er bejaht beide Fragen und argumentiert, dass es starke Argumente dafür gebe, dass solche Steueroasenbedingungen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und die Zahlungsfreiheit verstoßen. Kemmeren hält es aber für sehr unwahrscheinlich, dass der EuGH letztendlich diese Frage aufnehmen wird, obwohl das Verfahrensrecht des EuGH entsprechende Möglichkeiten vorsehen würde.