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V. Übersicht zu weiteren Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Im Bereich der Sozialversicherung wurden in den letzten Monaten ausschließlich Vorkehrungen zur Eindämmung der Risiken durch die Coronakrise beschlossen, die in den Ausgaben vom April 2020 und vom Mai 2020 bereits ausführlich dargestellt wurden. Zu diesen Maßnahmen gehört auch noch die Festlegung eines Arzthonorars für die Freistellung von Risikogruppen. Abseits dieser Coronamaßnahmen wurden aber nun auch wieder Gesetze beschlossen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH erforderlich waren (GPLA neu) oder die im Regierungsprogramm verankert sind (Entlastung für bäuerliche Betriebe). Darüber hinaus wurde auch das mit auslaufende Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten verlängert.
1. COVID-19-Risiko-Attest: Arzthonorar
In der Mai-Ausgabe wurde die durch das 9. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/31, geschaffene Möglichkeit der bezahlten Freistellung von Personen, die der COVID-19-Risikogruppe zuzuordnen sind, bereits ausführlich dargestellt.
Durch die ASVG-Novelle BGBl I 2020/54 und die B-KUVG-Novelle BGBl I 2020/52 wurde schließlich noch eine explizite gesetzliche Grundlage für die Gewährung eines pauschalen Honorars für die Beurteilung der individuellen Risikosituation bzw ab für die A...