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ASoK 3, März 2022, Seite 116

IV. Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

In seiner Sitzung am hat der Nationalrat zwei Novellen der Sozialversicherungsgesetze (479/BNR 27. GP; 483/BNR 27. GP) mit folgendem Inhalt beschlossen:

1. Impfpflichtbefreiung für Schwangere

Schwangere sind nach dem COVID-19-IG von dieser Impfpflicht befreit. Die Bestätigung über das Vorliegen der Schwangerschaft ist auf Verlangen der Schwangeren vom Facharzt an den zuständigen Amts- bzw Epidemiearzt zu übermitteln, damit dieser den Ausnahmegrund in das zentrale Impfregister eintragen kann.

Durch die gegenständliche Regelung wird für die Ausstellung der Bestätigung sowie deren Übermittlung ein Honorar in Höhe von 12 Euro festgelegt. Die Honorare sind von den Krankenversicherungsträgern zu bezahlen und diesen durch den Bund zu ersetzen.

2. COVID-19-Risiko-Attest

Durch BGBl I 2021/197 wurde festgelegt, dass ein positives COVID-19-Risiko-Attest nur mehr für Personen ausgestellt werden darf, bei denen entweder trotz mindestens dreimal erfolgter COVID-19-Impfung medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können. Durch die gegenständliche Änderung soll der zweite Tatbestand ...

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