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„Aufgespaltene Konzernübernahme“ und Firmenwertabschreibung
Entscheidung: RV/7102978/2018 (Revision zulässig).
Norm: § 9 Abs 7 KStG.
Im Fall einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das BFG – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af KStR – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG (bei vor dem angeschafften Beteiligungen) sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig. Siehe dazu Twardosz, SWK 34/35/2018, 1521.