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SWI 3, März 2019, Seite 129

Beschränkte Steuerpflicht, Rückzahlungsantrag und Ansässigkeitsbescheinigung

Limited Tax Liability, Refund Request, and Residence Certificate

Christoph Ritz

This article covers legal issues resulting from the revision of Section 240a of the Austrian Federal Fiscal Code (BAO) due to the Annual Tax Act 2018 regarding the recovering of unduly paid wage tax. According to Section 240a para 2 Austrian Federal Fiscal Code, a refund request presupposes a residence certificate issued by the foreign tax authority, even if the residence is irrelevant to the refund request.

I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Die Neufassung des § 240a BAO gilt nicht nur für die Kapitalertragsteuer, sondern auch für die Lohnsteuer und für die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG. Die Bestimmung ist (wie bisher) nur bei beschränkter Steuerpflicht des Antragstellers anwendbar.

Nach § 1 Abs 3 EStG sind natürliche Personen beschränkt steuerpflichtig, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 EStG aufgezählten Einkünfte. Es ist möglich, mehrere Wohnsitze gleichzeitig zu haben.

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht erfordert, dass eine Person Einkünfte iSd § 98 EStG erzielt. Bei Personen, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben noch Einkünfte iSd § 98 EStG erzielen, liegt somit „Nicht-Steuerpflicht“ vor.

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