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PV-Info 4, April 2019, Seite 10

Elektronische Vorausmeldung für die Rückzahlung von Abzugsteuern

Alexandra Platzer

Das Erstattungsverfahren für Quellensteuern von beschränkt Steuerpflichtigen (§ 240a BAO) und das Verfahren für die Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung wurde neu geregelt und erfordert ab eine elektronische Vorausmeldung mit den dafür vorgesehenen Web-Formularen. Für die Rückzahlung von Abzugsteuer für Arbeitskräfteüberlassung wurde diese Vorausmeldung sehr aufwändig gestaltet – Unternehmen sollten die Datenaufbereitung daher rechtzeitig planen.

Beschränkt Steuerpflichtige, die in Österreich einem Steuerabzug unterworfene Einkünfte beziehen, können unter anderem aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und/oder wenn die Abgabe zu Unrecht einbehalten wurde, dazu berechtigt sein, eine vollständige oder teilweise Rückzahlung dieser Abzugsteuern zu beantragen. Dieses Rückzahlungsverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn keine Entlastung an der Quelle erfolgt ist und keine Anrechnung der Abzugsteuer in der Veranlagung möglich ist.

Hintergrund

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 wurde zur Modernisierung dieses Rückzahlungsverfahrens eine verpflichtende elektronische Vorausmeldung für die Rückerstattung von Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer und Abzugsteuer gemäß § 99 EStG an ...BGBl I 2018

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