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PV-Info 10, Oktober 2015, Seite 9

Änderungen des PKW-Sachbezugs

Nina Cosma

Die Änderung der Sachbezugswerteverordnung wurde nunmehr in BGBl II 2015/243, ausgegeben am , kundgemacht. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der finalen, relevanten Neuerungen in Bezug auf den PKW-Sachbezug (siehe auch Cosma, Änderungen beim PKW-Sachbezug, PV-Info 8/2015, Seite 12 ff).

Die Änderungen der Berechnung des PKW-Sachbezugs sind ab für die Möglichkeit der Privatnutzung aller arbeitgebereigenen Kfz anzuwenden.

Gemäß § 4 Sachbezugswerteverordnung wird die Höhe des PKW-Sachbezugs weiterhin durch die Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) bestimmt sowie nunmehr zusätzlich durch den jeweiligen CO2-Ausstoß des PKW:

Höhe des PKW-Sachbezugs


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Voller PKW-Sachbezug
Halber PKW-Sachbezug
Bei Überschreitung des jeweiligen CO2-Emissionswerts
(siehe ua Tabelle)
2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € im Monat
1 % der Anschaffungskosten, maximal 480 € im Monat
Bei Nichtüberschreitung des jeweiligen CO2-Emissionswerts
(siehe ua Tabelle)
1,5 % der Anschaffungskosten, maximal 720 € im Monat
0,75 % der Anschaffungskosten, maximal 360 € im Monat

Es sind jeweils die CO2-Grenzwerte des PKW im Kalenderjahr der (Erst-)Anschaffung von Relevanz, und zwar nicht nur im Anschaffungsjahr, sondern auch in den Folgejahren:

Anschaffung im Jahr

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