zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 8, August 2015, Seite 12

Änderungen beim PKW-Sachbezug

Nina Cosma

Im Zusammenhang mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird auch die Sachbezugswerteverordnung geändert. Die Kundmachung der Änderung der Sachbezugswerteverordnung bleibt abzuwarten. Die für die Personalverrechnung zu erwartenden Neuerungen – teils abweichend vom Begutachtungsentwurf – sind im folgenden Artikel zusammengefasst.

Die Änderung der Sachbezugswerteverordnung für Firmen-PKW (§ 4 Sachbezugswerteverordnung) tritt per in Kraft und gilt auch für Firmen-PKW, die vor dem angeschafft wurden.

Höhe des PKW-Sachbezugs abhängig vom CO2-Emissionswert

Ab ist die Höhe des Sachbezugs abhängig vom jeweiligen CO2-Emissionswert des Firmen-PKW:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sachbezug (bisherige Gesetzeslage)
Sachbezug (Neuregelung ab 2016)
CO2-Emissionswert > 130 g/km
1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat
2 % der Anschaffungskosten/maximal 960 € pro Monat
CO2-Emissionswert ≤ 130 g/km
1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat
1,5 % der Anschaffungskosten/maximal 720 € pro Monat
CO2-Emissionswert = 0 g/km = Elektroautos
1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat
Kein Sachbezugswert (vorläufig befristet auf fünf Jahre)

Für die Personalverrechnung gilt es daher, die CO2-Emissionswerte der bestehenden Firmen-PKW in Erfahrung zu bringen, um allenfalls eine entsprechende Anpassung des Sachbezugs ab vo...

Daten werden geladen...