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Änderungen beim PKW-Sachbezug
Im Zusammenhang mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird auch die Sachbezugswerteverordnung geändert. Die Kundmachung der Änderung der Sachbezugswerteverordnung bleibt abzuwarten. Die für die Personalverrechnung zu erwartenden Neuerungen – teils abweichend vom Begutachtungsentwurf – sind im folgenden Artikel zusammengefasst.
Die Änderung der Sachbezugswerteverordnung für Firmen-PKW (§ 4 Sachbezugswerteverordnung) tritt per in Kraft und gilt auch für Firmen-PKW, die vor dem angeschafft wurden.
Höhe des PKW-Sachbezugs abhängig vom CO2-Emissionswert
Ab ist die Höhe des Sachbezugs abhängig vom jeweiligen CO2-Emissionswert des Firmen-PKW:
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Sachbezug (bisherige Gesetzeslage) | Sachbezug (Neuregelung ab 2016) | |
CO2-Emissionswert > 130 g/km | 1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat | 2 % der Anschaffungskosten/maximal 960 € pro Monat |
CO2-Emissionswert ≤ 130 g/km | 1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat | 1,5 % der Anschaffungskosten/maximal 720 € pro Monat |
CO2-Emissionswert = 0 g/km = Elektroautos | 1,5 % der Anschaffungskosten/ maximal 720 € pro Monat | Kein Sachbezugswert (vorläufig befristet auf fünf Jahre) |
Für die Personalverrechnung gilt es daher, die CO2-Emissionswerte der bestehenden Firmen-PKW in Erfahrung zu bringen, um allenfalls eine entsprechende Anpassung des Sachbezugs ab vo...