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Der blinde Bergsteiger: Vom Sportler zum Unterhaltungskünstler?
The Blind Climber: From Sportsman to Entertainer?
What at first glance appears to be clear-cut, might have to be examined more closely from a tax point of view: the treatment of a blind climber as “sportsman” for the purposes of the Austrian Ordinance on the Lump-Sum Taxation of Sportspersons. Moreover, the climber’s function as speaker and lecturer raises the question whether the climber can be classified as “entertainer” for the purposes of Art 17 OECD Model Tax Convention.
I. Sportlerpauschalierungsverordnung im Grundriss
Die Sportlerpauschalierungsverordnung kommt gemäß ihrem § 1 nur für selbständig tätige Sportler in Betracht, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind. Voraussetzung für die Pauschalierung ist weiters, dass der Sportler „im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt“.
Die Sportlerpauschalierungsverordnung ist aufgrund der § 2 und 33 EStG ergangen und bezweckt gemäß ihrem § 1 „die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte“. Damit soll die Pauschalierung letztlich eine Vereinfachung im Bereich bestimmter Einkünfte sein, die ohnehin nur zu einem bestimmten Anteil im Inland zu versteuern sind. Typischerweise wird aufgrund ...