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Prämienauszahlung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
H. Holzinger, Auszahlung einer Zielerreichungsprämie, NÖDIS Nr. 13/Oktober 2013.
Die beitragsrechtliche Behandlung der Auszahlung von Erfolgsprämien an ausgeschiedene Mitarbeiter ist eine häufig gestellte Frage in der Beratungspraxis.
Prämien, die regelmäßig und für größere Zeiträume als den Kalendermonat gewährt werden, gelten beitragsrechtlich als Sonderzahlungen, für die das ASVG eine gesonderte Jahreshöchstbeitragsgrundlage vorsieht. Wird einem im Oktober 2013 ausgeschiedenenS. 156 Mitarbeiter im Jahr 2014 eine aliquote, die angeführten Voraussetzungen für eine ASVG-Sonderzahlung erfüllende Zielerreichungsprämie für 2013 ausgezahlt, dann ist diese dem Jahr 2013 zuzurechnen. Die Abrechnung muss für den Austrittsmonat Oktober 2013 erfolgen; zur Vermeidung von Sanktionen ist die ausbezahlte Zielerreichungsprämie mit der ELDA-Satzart „Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen“ zu melden.