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Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft als „Vertreterbetriebsstätte“
Perwein (Praxis Internationale Steuerberatung 2015, 185 ff) untersucht, ob ein unstrittig im Ausland ansässiger Geschäftsführer einer ebenso unstrittig im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft ohne fixe Geschäftseinrichtung im Inland dennoch mit Tätigkeiten im Inland, wie insb Abschluss von Verträgen, eine Vertreterbetriebsstätte und damit eine auch nach Art 5 OECD-MA durchsetzbare Besteuerung begründen kann. Nach Perwein scheitere eine Besteuerung in Deutschland bereits daran, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft niemals deren „ständiger Vertreter“ nach § 13 dAO sein könne. Zudem könne ein im Inland tätiger Geschäftsführer zwar einen Ort der Geschäftsleitung im Inland begründen; sehe man darin auch eine Vertreterbetriebsstätte, sei die Abgrenzung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nicht mehr möglich. Die Rechtsprechung des BFH gehe hingegen in die Richtung, zumindest bei einer länger andauernden Tätigkeit des Geschäftsführers im Inland (Gosch spricht von sechs Monaten) eine Besteuerung in Deutschland nach den Regeln für Vertreterbetriebsstätten zu bejahen.