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SWI 10, Oktober 2012, Seite 463

Fiskal- und Spezialitätsvorbehalte in der Rechtshilfe mit der Schweiz vor dem Aus

End to Fiscal and Specialty Reservations in Legal Assistance with Switzerland

Erich Lochmann

The Swiss Federal Council (Bundesrat) has agreed to follow the example of administrative assistance in tax matters and extend cooperation in terms of legal assistance regarding fiscal crime, as well. In 2011, the Swiss Department of Justice and Police had been assigned with devising a consultation draft amending the Legal Assistance Act and incorporating the Councils of Europe’s relevant Optional Protocols. Erich Lochmann explains the planned changes in this recently presented consultation draft.

I. Erweiterte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechtshilfe

Wie bei der steuerlichen Amtshilfe will der Schweizer Bundesrat künftig auch bei der Rechtshilfe die Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten ausdehnen. Er hat bereits 2011 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2012 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes und zur Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarates auszuarbeiten. Die geplanten Änderungen liegen nun vor.

II. Ausgangslage

Seit der Übernahme des Standards gemäß Art. 26 OECD-MA und dessen Umsetzung in DBA leistet die Schweiz unter anderem auch in Fällen bloßer Steuerhinterziehung Amtshilfe. Im Bereich der ...

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