Finanzstrafrecht 2012
1. Aufl. 2013
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S. 225Rechtsprechungs- und Literaturüberblick mit Anmerkungen Oktober 2011 bis September 2012
Veröffentlichte Entscheidungen und Publikationen von 10/2011 bis 9/2012, zusammengestellt von Mag. Rainer Brandl, Mag. Sigrid Fried, Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner, Mag. Norbert Schrottmeyer, Mag. Iris Tea und Mag. Beate Stocker
Die Zusammenstellung der Entscheidungen und Literaturhinweise folgt dem Inhaltsverzeichnis des Standardwerks Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht3 (2008).
S. 227A) Zum Allgemeinen Teil des FinStrG
Zu A) 1.2.3.3
Säumnis, grobes Verschulden
Unterlag die Wahrung der Zahlungsfristen im Unternehmen keiner geeigneten Kontrolle durch die Partei bzw deren zeichnungsberechtigten Vertreter, so ist dieser Mangel in der Organisation des Zahlungsverkehrs als grobes Verschulden der Partei zu werten. Es reicht nicht aus, dass die Buchhalterin für die Überweisung von Geldbeträgen die bankmäßige Zeichnung durch zwei von vier in Betracht kommenden für die Partei zeichnungsberechtigten Personen einholen musste. Dies ermöglicht nur die Kontrolle des Zahlungsvorganges, aber nicht die Einhaltung von Zahlungsterminen (, SWK 2011, R 57).
Zu A) 1.4.3
Ne bis in idem - nich...